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Eltern 🧸: Was passiert, wenn dein Kind die Einrichtung verlässt?

Was passiert mit den Informationen deines Kindes in Famly, wenn es die Einrichtung verlässt?

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Verfasst von Monica Göbel
Vor über einer Woche aktualisiert

Wenn ein Kind die Einrichtung verlässt

Der Abschied von einer Einrichtung ist ein bedeutender Schritt – für dein Kind und auch für dich. Mit Famly kannst du die Erinnerungen an diese besondere Zeit sowie alle Entwicklungen und Lernfortschritte deines Kindes ganz einfach bewahren.

Solange dein Zugang nicht manuell von der Einrichtung entfernt wird, hast du weiterhin Zugriff auf das Profil deines Kindes. Dort findest du:

  • Das vollständige Profil deines Kindes

  • Beobachtungen und Entwicklungsdokumentationen

  • Markierte Fotos

  • Dein aktuelles Famly-Saldo


Wie greife ich auf das Profil meines Kindes zu, nachdem es die Einrichtung verlassen hat?

  • Logge dich in Famly ein

  • Klicke auf dein Profilfoto

  • Scrolle runter und wähle Abgemeldete Kinder aus


Wie sehe ich mir die Fotos an, nachdem mein Kind die Einrichtung verlassen hat?

Nachdem dein Kind die Einrichtung verlassen hat, kannst du weiterhin die Fotos deines Kindes sehen, die du zuvor im Newsfeed markiert hast.

  • Am PC: Sobald du dich auf dem Profil deines Kindes befindest (wie oben beschrieben), klicke einfach auf den Reiter Mein Tag und scrolle nach unten. Links siehst du dann die Fotos deines Kindes.

  • Auf einem mobilen Gerät: Klicke auf das Kinderprofil (wie oben beschrieben). Klicke auf Mehr → Fotos.

Fotos, die im Rahmen von Beobachtungen gemacht wurden, erscheinen im Reiter Entwicklung, zusammen mit den Beobachtungen. Dort können die Beobachtungen auch gesammelt heruntergeladen werden, sofern deine Einrichtung die Funktion zum Herunterladen aktiviert hat.


Habe ich weiterhin Zugang zu Neuigkeiten aus der alten Einrichtung?

Sobald dein Kind die Einrichtung verlässt, wirst du keine neuen Beiträge mehr im Newsfeed der Einrichtung sehen. Du kannst weiterhin die alten Beiträge einsehen.

Wenn dein Kind jedoch ein Geschwisterkind hat, das die Einrichtung noch besucht, wirst du für das Geschwisterkind natürlich weiterhin Beiträge erhalten.

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