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Das EU-Reverse-Charge-Verfahren

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Verfasst von Patrick Rieger
Vor über einem Jahr aktualisiert

Auch bekannt als: Umsatzsteuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers


1. Die Zusammenarbeit mit Kunden in der EU

Die Zusammenarbeit mit Kunden aus der ganzen Welt kann schwierig sein, je nachdem, wo genau sie ansässig sind, ob es ein Steuerabkommen gibt und welche Möglichkeiten man als Unternehmen hat, Devisen zu tauschen und zu transferieren.

Viel einfacher ist es, wenn die internationalen Kunden noch in der EU ansässig sind, denn dann kann das Reverse-Charge-Verfahren genutzt werden.

Das Reverse-Charge-Verfahren trägt dazu bei, Käufe und Verkäufe mit Mehrwertsteuer innerhalb der EU zu vereinfachen, indem es die Verlagerung der Umsatzsteuer zwischen Verkäufern und Kunden regelt, die in verschiedenen EU-Ländern ansässig sind.


2. Wann wird das Reverse-Charge-Verfahren angewendet?

Die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft soll den freien Handel innerhalb der EU vereinfachen und ist seit fast 20 Jahren in Kraft.

Ein Beispiel: Als Freiberufler in Deutschland dürfen Sie einen Kunden in einem anderen EU-Land bedienen. Wenn dieses EU-Land ebenfalls mehrwertsteuerpflichtig ist, gilt die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft. Sie besagt, dass nicht Sie, sondern der Käufer - Ihr Kunde - verpflichtet ist, die Mehrwertsteuer auf die erhaltenen Waren oder Dienstleistungen zu zahlen. Daher müssen Sie auf Ihren Rechnungen an diese Kunden keine Mehrwertsteuer ausweisen.

Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft gilt jedoch nicht, wenn dein Kunde eine Privatperson ist. Eine Privatperson zahlt die Mehrwertsteuer auf den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen, die du erbringst. Sie gilt auch nicht, wenn du ein Kleinunternehmer bsit, da der Verkauf deiner Waren oder Dienstleistungen überhaupt nicht der Mehrwertsteuer unterliegt.

Die folgenden Beispiele zeigen, wie die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft in der Praxis funktioniert:

  • Nehmen wir an, du, ein Selbständiger in Deutschland, gibst einen Schulungskurs für ein dänisches Unternehmen. Auf der Rechnung, die du deinem dänischen Kunden ausstellen, weist du keine Umsatzsteuer aus. Du gibst das Reverse-Charge-Verfahren als Grund dafür an, dass die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen wird. Dein dänischer Kunde wird dann im Rahmen seines MwSt.-Meldeverfahrens die MwSt. auf deine Dienstleistungen in seinem Land ausweisen, abführen und abziehen.

  • Du kaufst einen Monitor für deinen Computer bei einem Unternehmen in Polen, der dir nach Deutschland geliefert wird. Du zahlst die Umsatzsteuer dafür, kannst sie aber in deiner Umsatzsteuererklärung als Ausgabe geltend machen - wenn sie als Geschäftsausgabe gilt.


3. Was muss eine Rechnung enthalten, damit die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft möglich ist?

Um als Freiberufler eine rechtskonforme Rechnung zu versenden, müssen deine Rechnungen spezifische Informationen über dich, deinen Kunden und die von dir erbrachte Dienstleistung oder das Produkt enthalten.

Um die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft wirksam anwenden zu können, muss deine Rechnung deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie einen eindeutigen Hinweis auf die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft irgendwo auf der Rechnung enthalten. Dadurch wird sichergestellt, dass dein Kunde die Mehrwertsteuer erklären und zurückfordern kann, wenn er seine eigenen Berichte ausfüllt. Am deutlichsten ist dies durch den einfachen Hinweis "Reverse Charge" zu erreichen.

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